Mittwoch, 29. Februar 2012

Eine Frage der Ehre?

Nun ist's also raus.
Deutschlands Ex bekommt seine Unterhaltszahlung. Dabei dachte ich, dass bei Scheidungen immer der die schlechteren Karten hat, der bescheißt, bzw. betrogen hat. Man lernt doch nicht aus. Gut, vielleicht hinkt der Vergleich ja, denn es geht ja hier nicht um die Unterhaltszahlung an einen Ehegatten, sondern gewissermaßen um Bundespräsidentenarbeitslosengeld. Ah, schon besser. Arbeitslosengeld steht ja anderen Bürgern unserer stolzen Republik auch zu – jetzt hab' ich's. Aber Moment – ist es nicht so, dass man kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man selbst kündigt, sondern nur, wenn man gekündigt wird? Oder war es genau umgekehrt? Und bekommt die freundliche Dame aus dem REWE auch dann Arbeitslosengeld, wenn sie in die Kasse gegriffen hat? Ach, ich merke schon, so führt das auch zu nichts. Also Bundespräsidenten-HartzIV. Zweihunderttausend Euro pro Jahr – nicht schlecht. Er hat ja den Job auch gut und gern zwei Jahre lang gemacht und man möchte doch nicht von Schloss Bellevue direkt in den sozialen Wohnungsbau umsiedeln müssen. Wie viel Geld bekommt man eigentlich, wenn man 30 Jahre lang Schloss Bellevue geputzt hat und aus dem Arbeitsleben ausscheidet? Keine Ahnung, wie ich jetzt drauf komme. Sei's wie's sei, ich renne sperrangelweit geöffnete Türen ein, wenn ich meine berechtigen Zweifel an Wulffs Erhalt dieses schlichtweg unerhörten Betrages ausdrücke und ich hab' Angst, dass irgendwann eine Wand kommt, nach all den offenen Türen.

Höchstinteressant – um nicht zu sagen höchst gruselig – finde ich jedoch, wem wir diese Entscheidung zu verdanken haben, dem Bundespräsidialamt. "Wie bitte? Bitte wem?" macht's in meinem Kopf und deshalb habe ich mal nachgeschaut. Und so steht auf Wikipedia zu lesen "Zu den Aufgaben des Bundespräsidialamtes gehören die Beratung des Bundespräsidenten in seiner Amtsführung, die Information des Bundespräsidenten über politische Geschehnisse, die Vorbereitung der Entscheidungen des Bundespräsidenten sowie die Ausführung seiner Aufträge." Aha. Die engsten Berater des Bundespräsidenten haben also darüber entschieden, dass der arme arme, von der Presse zu Unrecht (schnüff) hops genommene Ex-BuPrä seinen Ehrensold erhält. (Ich schwöre, meine Hände haben sich gut fünf Minuten lang geweigert, in dem Zusammenhang das Wort "Ehre" in die Tastatur zu tippen). Verstößt das nicht grundlegend gegen die Regeln dessen, was uns tagtäglich als Rechtsstaat verkauft wird? Oder übertragen wir das Konzept jetzt eins zu eins in unseren Restalltag? Kann man machen – wird bestimmt lustig. Würde ja heißen, dass die Berater und Informanten des Betrügers dann auch seine Richter und Kläger werden. Der Schneider-Prozess wäre bestimmt anders ausgegangen. Und vielleicht entscheidet künftig einfach der Ex-Arbeitgeber darüber, ob und in welcher Höhe dem bedauerlicherweise Gekündigten ein Arbeitslosengeld oder besser noch ein Ehrensold zusteht. Na dann aber rein in die Spendierhosen, bezahlen muss es ja ohnehin der Steuerzahler – wenn es denn noch einen gibt, wenn so über die Verteilung von Staatsgeldern entschieden wird.

Ehrenhaft jedenfalls wäre es, Herr Wullf, auf den Ehrensold zu verzichten, nein besser noch, ihn zu spenden. Beim Verzicht fiele er ja doch wieder nur den Banken zu, aber gespendet könnte man mit 200.000 € im Jahr tatsächlich etwas bewegen. Und das wäre doch sicher mehr, als Ihnen in den Jahren als Bundespräsident jemals gelungen ist.

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